Das Bürgerbüro informiert – Änderungen im Passwesen   

Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024

Das Bundesministerium des Inneren hat bekannt gegeben, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird.

Als Gründe werden unter anderem folgende genannt:

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Verlängerungen oder Neuausstellungen von Kinderreisepässen können bis einschließlich 31.12.2023 vorgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Zukünftig kann für Kinder entweder ein Personalausweis oder ein biometrischer Reisepass beantragt werden. Die Dokumente haben bis zur Vollendung der 23. Lebensjahres eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die Kosten belaufen sich auf 22,80 € für den Personalausweis und 37,50 € für den Reisepass.

Bei der Frage, welches Dokument Sie am besten zukünftig für Ihr Kind ausstellen lassen, hilft ein Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseundSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). Wir unterstützen aber auch gern bei der Entscheidungsfindung.

Preiserhöhung Reisepass zum 01.01.2024

Zum 01.01.2024 wird der Reisepass für Personen über 24 Jahren auf 70,00 Euro erhöht.