Kategorie-Archive: Gemeinde Forstern

Hinweis zur Steuerfälligkeit – Hundesteuer

Hundesteuer im März fällig Die Gemeinde Forstern erinnert daran, dass folgende Steuer am 01. März 2026 zur Zahlung fällig ist: –    Hundesteuer Sollte uns keine Einzugsermächtigung vorliegen, bitten wir unter Angabe Ihrer Finanzadresse um termingerechte Überweisung. So vermeiden Sie unnötig Säumniszuschläge und Mahngebühren. Die Höhe der Zahlung ist dem letzten Steuerbescheid zu entnehmen, der auch für die Folgejahre […]

Hinweis zur Steuerfälligkeit

Grundsteuer und Gewerbesteuer im Februar fällig Die Gemeinde Forstern erinnert daran, dass folgende Steuern am 15. Februar 2026 zur Zahlung fällig sind: –    Grundsteuer A und B –    Gewerbesteuer (Vorauszahlungen 2026) Sollte uns keine Einzugsermächtigung vorliegen, bitten wir unter Angabe Ihrer Finanzadresse um termingerechte Überweisung. So vermeiden Sie unnötig Säumniszuschläge und Mahngebühren. Die Höhe der Zahlung ist dem letzten […]

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2026

Die den Steuerpflichtigen vorliegenden Grundsteuerbescheide gelten zunächst nur für das Kalenderjahr, für welches sie erteilt worden sind. Der Hebesatz wurde zum 01.01.2026 nicht verändert. Er beträgt seit 01.01.2024 450 von Hundert. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Bekanntmachung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B und des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026

Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben für das Haushaltsjahr 2026 unverändert. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass nachstehende Steuerhebesätze für die Grundsteuer wie folgt festgesetzt werden: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 450 v. Hd. b) für die Grundstücke (B): 450 v. Hd. Beschluss: Der Gemeinderat […]