Grundsteuer und Gewerbesteuer im Mai fällig
Ergänzend zu der Bekanntmachung vom 08. Mai 2026 möchten wir Sie über nachfolgenden Hinweis informieren:
Aufgrund technischer Herausforderungen werden die fälligen Beiträge für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer (Vorauszahlungen 2026) erst in KW 21 abgebucht.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

