Ergänzender Hinweis zur Steuerfälligkeit

Grundsteuer und Gewerbesteuer im Mai fällig

Ergänzend zu der Bekanntmachung vom 08. Mai 2026 möchten wir Sie über nachfolgenden Hinweis informieren:

Aufgrund technischer Herausforderungen werden die fälligen Beiträge für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer (Vorauszahlungen 2026) erst in KW 21 abgebucht.

Wir bitten um Ihr Verständnis.