Im Gewerbegebiet, aber auch in anderen Gemeindestraßen, werden die ohnehin schon knapp bemessenen Parkplätze zum Teil für das Abstellen von z.B. Anhängern, Wohnwagen, abgemeldeten PKWs widerrechtlich genutzt. Wir möchten an alle Bürger appellieren, dies zu unterlassen, damit die Parkflächen für die Anwohnern, ansässigen Firmen und deren Besuchern nutzbar sind.
Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist gerade in Gebieten mit hohem Parkdruck sehr wichtig. Es ist bekannt, dass vor Einfahrten und gegenüber von Einfahrten das Parken nicht erlaubt ist, unter anderem weil die Grundstückseigentümer behindert werden, ihr Grundstück zu befahren. Wir wollen die Gemeinde Forstern nicht in einen Schilderwald mit Parkverboten verwandeln, sind aber bald gezwungen, Parkzonen einzurichten.
Auch scheint einigen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt zu sein, dass das Parken in Kurven (im Bereich von 5 Metern vor und nach der Kurve) laut StVO verboten ist. Gerade im Gewerbegebiet entstehen durch schlechte Sichtverhältnisse im Kurvenbereich, gefährliche Situationen. Wir bitten um Einhaltung dieser Regelung.
Darüber hinaus bitten wir darum, dass die im gesamten Gemeindegebiet aufgestellten Verkehrszeichen, beachtet werden. Diese sind nicht grundlos aufgestellt worden und jeder Verkehrsteilnehmer sollte ausreichend über die Funktion informiert sein. Leider werden diese oftmals vorsätzlich missachtet.
Aus dem ansteigenden Beschwerdeaufkommen hat der Gemeinderat bereits Konsequenzen gezogen und die Verkehrsraumüberwachungsstunden erhöht.
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