Um eine interkommunalen Ferienbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) anzubieten, haben sich neun Gemeinden – darunter auch die Gemeinde Forstern – zusammengeschlossen und einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Kooperationspartner ist die Kinderland Plus gGmbH. Die Ferienbetreuung findet ab den Herbstferien 2026 an der Grundschule Ottenhofen, Meillerweg 3, 85570 Ottenhofen statt. Die Beförderung der teilnehmenden Kinder ist durch die […]
Am Dienstag, den 24.03.2026, findet um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Forstern, Hauptstr. 15, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Forstern statt. Die Tagesordnung finden Sie hier.
Die Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 08. März 2026 finden Sie hier.
Die Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08. März 2026 finden Sie hier.
Hundesteuer im März fällig Die Gemeinde Forstern erinnert daran, dass folgende Steuer am 01. März 2026 zur Zahlung fällig ist: – Hundesteuer Sollte uns keine Einzugsermächtigung vorliegen, bitten wir unter Angabe Ihrer Finanzadresse um termingerechte Überweisung. So vermeiden Sie unnötig Säumniszuschläge und Mahngebühren. Die Höhe der Zahlung ist dem letzten Steuerbescheid zu entnehmen, der auch für die Folgejahre […]
Grundsteuer und Gewerbesteuer im Februar fällig Die Gemeinde Forstern erinnert daran, dass folgende Steuern am 15. Februar 2026 zur Zahlung fällig sind: – Grundsteuer A und B – Gewerbesteuer (Vorauszahlungen 2026) Sollte uns keine Einzugsermächtigung vorliegen, bitten wir unter Angabe Ihrer Finanzadresse um termingerechte Überweisung. So vermeiden Sie unnötig Säumniszuschläge und Mahngebühren. Die Höhe der Zahlung ist dem letzten […]
Die öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Betroffenen gegen die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz finden Sie hier.
Alle Informationen finden Sie hier.
Die den Steuerpflichtigen vorliegenden Grundsteuerbescheide gelten zunächst nur für das Kalenderjahr, für welches sie erteilt worden sind. Der Hebesatz wurde zum 01.01.2026 nicht verändert. Er beträgt seit 01.01.2024 450 von Hundert. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben für das Haushaltsjahr 2026 unverändert. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass nachstehende Steuerhebesätze für die Grundsteuer wie folgt festgesetzt werden: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 450 v. Hd. b) für die Grundstücke (B): 450 v. Hd. Beschluss: Der Gemeinderat […]




