Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2026

Die den Steuerpflichtigen vorliegenden Grundsteuerbescheide gelten zunächst nur für das Kalenderjahr, für welches sie erteilt worden sind. Der Hebesatz wurde zum 01.01.2026 nicht verändert. Er beträgt seit 01.01.2024 450 von Hundert. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Bekanntmachung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B und des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026

Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben für das Haushaltsjahr 2026 unverändert. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass nachstehende Steuerhebesätze für die Grundsteuer wie folgt festgesetzt werden: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 450 v. Hd. b) für die Grundstücke (B): 450 v. Hd. Beschluss: Der Gemeinderat […]