Bekanntmachung: Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die neue Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze beschlossen.

Die neue Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze vom 01.10.2024 tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die neue Hebesatzsatzung befindet sich als Aushang an den Amtstafeln der Gemeinde Forstern im Zeitraum 07.10.2024 bis 07.11.2024. Ab 07.10.2024 kann die Hebesatzsatzung im Rathaus, Hauptstraße 15, 85659 Forstern während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Die neue Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze können Sie hier einsehen.