Ab 01.01.2025 ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung aufgrund des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes 2024 in Kraft getreten. Mit dieser Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 01.10.2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Pflichten zu diesem Zeitpunkt entfallen
Wegen der „Bestandsschutzoption“ bietet es sich an, die aktuelle Stellplatzsatzung mit einer Änderung vor dem 01.Oktober 2025 an die Höchstgrenzen der Garagen- und Stellplatzverordnung anzupassen. Dies ist auch im Hinblick auf die Regelungen zur Beschaffenheit von Stellplätzen sinnvoll, da dies die neue Ermächtigungsgrundlage nicht mehr erlaubt. Nach den Vollzugshinweisen des Bauministeriums bleiben diese Regelungen in der bis zum 30.09.2025 erlassenen Satzung bestehen.
Abweichende und weitergehende Festsetzungen in bestehenden oder künftigen Bebauungsplänen oder städtebaulichen Satzungen bleiben von der Satzung unberührt.
Die ab dem 30.09.2025 gültige Stellplatzsatzung finden Sie hier!

