Hundesteuer im März fällig
Die Gemeinde Forstern erinnert daran, dass folgende Steuer am 01. März 2026 zur Zahlung fällig ist:
– Hundesteuer
Sollte uns keine Einzugsermächtigung vorliegen, bitten wir unter Angabe Ihrer Finanzadresse um termingerechte Überweisung. So vermeiden Sie unnötig Säumniszuschläge und Mahngebühren. Die Höhe der Zahlung ist dem letzten Steuerbescheid zu entnehmen, der auch für die Folgejahre gültig ist, bis bei einer Änderung ein neuer Bescheid zugestellt wird.
Ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie hier.
Liegt der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung vor, werden die fälligen Beträge zum Termin von Ihrem Konto abgebucht.

