Hinweis zur Steuerfälligkeit

Grundsteuer und Gewerbesteuer im August fällig

Die Gemeinde Forstern erinnert daran, dass folgende Steuern am 15. August 2025 zur Zahlung fällig sind: 
–    Grundsteuer A und B 
–    Gewerbesteuer (Vorauszahlungen 2025)

Sollte uns keine Einzugsermächtigung vorliegen, bitten wir unter Angabe Ihrer Finanzadresse um termingerechte Überweisung. So vermeiden Sie unnötig Säumniszuschläge und Mahngebühren. Die Höhe der Zahlung ist dem letzten Steuerbescheid zu entnehmen, der auch für die Folgejahre gültig ist, bis bei einer Änderung ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie hier.

Liegt der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung vor, werden die fälligen Beträge zum Termin von Ihrem Konto abgebucht.

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