Kommunale Wärmeplanung

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Das Wärmeplanungsgesetz ist zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung sowie spezifisch zum laufenden Projekt in der Gemeinde Forstern.

Die Gemeinde Forstern möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie die ortsansässigen Unternehmen frühzeitig an der Kommunalen Wärmeplanung beteiligen. Daher können Ideen, Fragen und Wünsche bis zum 30.07.2025 per E-Mail an Max.Gaertner@gmd-forstern.de vorgebracht werden.

Für Rückfragen zur Kommunalen Wärmeplanung stehen Ihnen Max Gärtner (Tel. 08124 / 53 17 – 39) und Erich Aschenbrenner (Tel. 08124 / 53 17 – 17) gerne zur Verfügung.

Angaben zum Vorhaben

Titel und Förderkennzeichen:
KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Forstern – 67K27492

Laufzeit:
Die Förderphase läuft von 26.04.2024 bis zum 31.08.2025

Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Projektträgerschaft:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Nationale Klimaschutzinitative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie