Feldgeschworene

Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Die Feldgeschworenen werden bei Übernahme ihrer Aufgaben zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet.

Feldgeschworene wirken bei der Abmarkung von Grenzen durch das Vermessungsamt mit, achten auf die Erhaltung der Grenzzeichen, überwachen den Zustand derselben und nehmen Grenzbegehungen vor.

Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt.

Ferner dürfen Feldgeschworene unter bestimmten Voraussetzungen Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen:

– Wenn ein Grundstückseigentümer es beantragt, dürfen die Feldgeschworenen Grenzzeichen aufrichten oder auswechseln, Grenzzeichen höher oder tiefer setzen sowie gefährdete Grenzzeichen sichern.
– Wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer es übereinstimmend wollen, dürfen die Feldgeschworenen fehlende Grenzzeichen wiedereinbringen.

Beim Einbringen und Aufrichten von Grenzzeichen haben die Feldgeschworenen weiterhin zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Lage der Grenzpunkte auf Grund der geheimen Zeichen oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststehen muss.
Über die Abmarkung, die selbst einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein Protokoll. Dieses wird dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Aufbewahrung zugesandt.
Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden.
Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Bei Grenzbegehungen festgestellte Mängel an Grenzzeichen der Grundstücke werden den Grundstückseigentümern, Mängel an Gemeindegrenzzeichen dem Bürgermeister mitgeteilt.

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