Erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie in der Gemeinde Forstern (Bürgerbüro) beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für

  • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe-,
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde stellen. Hierfür müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. Außerdem muss mit der schriftlichen Aufforderung bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a BZRG vorliegen.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt) ist nicht möglich.

Die Kosten für ein Führungszeugnis belaufen sich auf 13,00 €, die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Antragstellung durch Behörden

Ein erweitertes Führungszeugnis kann seit dem 1. Mai 2010 zum Zweck des Schutzes von Minderjährigen auch von Behörden beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behörden das Führungszeugnis zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen und die Aufforderung an den Betroffenen, ein entsprechendes Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder erfolglos geblieben ist. Nicht sachgemäß ist die Aufforderung des Beteiligten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses immer dann, wenn für diesen eine nachteilige Entscheidung beabsichtigt ist und deshalb seine Mitwirkung nicht erwartet werden kann. In allen anderen Fällen ist für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses die Mitwirkung des Betroffenen zwingende Voraussetzung für die Antragstellung. In diesen Fällen hat die antragstellende Behörde dem Betroffenen auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Fristen

Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Pass / Personalausweis)
  • Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Für Sie zuständig

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Natascha Hintereder

Mitarbeiterin

08124/5317-11 08124/5317-23 0.7 buergerbuero@gmd-forstern.de

Anschrift

Gemeinde Forstern

Hauptstraße 15

85659 Forstern

Adresse im BayernAtlas anzeigen

Telefon:08124 / 5317-0

Fax:08124 / 5317-23

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