Tonnenanmeldung

Die Restmüll- und Biotonnen sind schriftlich zu beantragen. Formulare hierfür liegen ind der Gemeinde Forstern bereit. Im Landratsamt Erding können nur Anträge bearbeitet werden, die vom Grundstückseigentümer unterschrieben worden sind.

Veranlagung und Gebühr

Die zu verwendende Restmülltonne und die Gebühr errechnet sich nach der Personenzahl entsprechend dem nachfolgen Schlüssel.

Tonnengröße

Personenstaffelung

Jahresgebühr

Monatsgebühr

60 l

1 – 3

128,40 €

10,70 €

80 l

4

151,20 €

12,60 €

120 l

5 – 6

194,40 €

16,20 €

240 l

bis 12

345,60 €

28,80 €

1100 l

bis 55

1633,20 €

136,10 €

Benachbarte Grundstücke können sich gemeinsam veranlagen lassen. Dadurch kann gegebenenfalls Gebühr eingespart werden.

Über die satzungsgemäße Mindestveranlagung hinaus können je nach Bedarf größere Behältnisse gegen die entsprechende Gebühr bezogen werden.

Unbewohnte Gewerbegrundstücke fallen nicht unter die Personenstaffelung. Für diese Grundstücke ist mindestens eine 60 l-Restmüll- und Biotonne vorzuhalten. Gleiches gilt bei Vereinen, Behörden und Schulen, Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bei der Wahl anderer Tonnengrößen zählt hier jeweils die höchste Personenstaffel.

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen der Personenzahl, die Einfluss auf die Gebührenfestsetzung haben, dem Landratsamt unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Besitzwechsel und Änderungen durch Geburt, Todesfall, Weg- oder Zuzug.

Eine niedrigere Gebühr für kleinere Müllgefäße durch eine verringerte Personenzahl ist erst nach der entsprechenden Mitteilung und Antragstellung möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Gebühr wirksam. Rückwirkend werden keine Gebühren erstattet.

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Grundstücks- und Wohnungseigentümer, Nießbraucher, Erbbauberechtigte sowie alle Inhaber von dinglichen Wohnungsrechten.

Mieter können nicht Gebührenschuldner sein.

Erhebung und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühren werden monatlich berechnet und jeweils vierteljährlich (15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.) oder auf Antrag für das ganze Kalenderjahr zum 01. Juli erhoben.

Gebühreneinzug

Es gibt folgende Zahlungsmöglichkeiten:  

  • Lastschrift durch Angabe der Bankverbindung (nur durch den Eigentümer)
  • Dauerauftrag bei der Bank (auch für Mieter oder Pächter möglich)
  • Überweisung per Zahlkarte oder Banküberweisung
  • Bareinzahlung bei der Kreiskasse des Landratsamtes

Tonnenlieferung, -abholung und -tausch

Die Tonnen werden nur auf schriftlichen Antrag vom Eigentümer im Landratsamt oder in den Gemeindeverwaltungen vom zuständigen Unternehmer jeweils am Monatsende aufgestellt, abgeholt bzw. ausgetauscht. Defekte Mülltonnen sind zum Umtausch im Landratsamt anzumelden.

Für Sie zuständig

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Katja Pödtke

Mitarbeiterin

08124/5317-11 08124/5317-23 0.7 katja.poedtke@gmd-forstern.de

Formulare

 

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers