Informationen zur kommunalwahl 2026
Kommunalwahl am 08.03.2026
Am 08.03.2026 finden die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Dabei ist in der Gemeinde Forstern für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, über die Neuverteilung der 16 Sitze im Gemeinderat sowie auf Kreisebene für das Amt des Landrats/der Landrätin und 60 Sitzen im Kreistag abzustimmen.
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger ab 18 Jahren sofern sie seit dem 08.01.2026 den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Forstern haben.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 14.02.2026 zugestellt.
Die Gemeinde Forstern ist in 2 Stimmbezirke aufgeteilt. Die Stimmbezirksnummer ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Wahllokale des Stimmbezirks I und II befinden sich in der Kleinen Turnhalle der Schule Forstern. Die Wahllokale sind am 08.03.2026 von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Insgesamt erhalten Sie 4 Stimmzettel: gelber Stimmzettel für die Wahl des/der Bürgermeister/in, grüner Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats, blauer Stimmzettel für die Wahl des/der Landrat/Landrätin, grauer Stimmzettel für die Wahl des Kreistags.
Für die Bürgermeisterwahl und Landratswahl haben Sie jeweils 1 Stimme.
Für die Gemeinderatswahl haben Sie insgesamt 16 Stimmen. Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.
Das gleiche gilt für die Wahl des Kreistags, hier können Sie jedoch 60 Stimmen vergeben.
Für die Wahl des Bürgermeisteramtes gibt es in der Gemeinde Forstern eine Besonderheit: Da sich nur 1 Kandidat beworben hat, haben Sie die Möglichkeit auf dem Stimmzettel in dem dafür vorgesehenen Feld einen eigenen Vorschlag für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu machen. Der Stimmzettel wird jedoch ungültig wenn ein Fantasiename darauf geschrieben wird.
Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht und Ablauf finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums.
Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl
Einen interaktiven Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl finden Sie hier.
Erteilung von Briefwahlunterlagen
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Leider dürfen wir erst ab dem 16.02.2026 mit dem Versand der Briefwahl Unterlagen beginnen. Sie können aber bereits vorher die Unterlagen beantragen.
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Übersendung der Wahlbenachrichtigung
- Persönliche Abholung der Unterlagen im Rathaus bis 06.03.2026 15 Uhr
Zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen gelten vom 16.02.2026 – 06.03.2026 folgende Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 06.03.2026 zusätzlich 8 Uhr bis 15 Uhr
Bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen können Sie auch bereits direkt im Rathaus wählen, dort ist eine Wahlkabine vorbereitet.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wahlbekanntmachungen
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 08. März 2026
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08. März 2026
- Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 08. März 2026
- Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08. März 2026
- Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 08.03.2026
- Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 08.03.2026
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Ergebnisübersicht
Allgemeine Informationen
Informationen zur Kommunalwahl 2026 in Bayern: Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Ablauf finden Sie hier:
Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI