Aufgrund der wiederholten Verschmutzung im Eingangsbereich des Friedhofs möchten wir auf folgendes hinweisen:
Sind Pferde im Straßenverkehr unterwegs, muss auch der Mist eingesammelt werden.
Wie jeder Reiter weiß: Es kann nicht vermieden werden, dass ein Pferd sich während des Ausritts erleichtert. Doch Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer sind in der Regel nicht sehr angetan von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner und fordern daher häufig von Pferde- und Stallbesitzern, den Mist auf den Straßen umgehend zu beseitigen.
Und tatsächlich sind Sie als Reiter auch dazu verpflichtet, da Sie ansonsten gegen § 32 Abs. 1 StVO verstoßen:
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
Ob Pferdemist auf der Straße oder Gehweg tatsächlich den Verkehr gefährdet oder behindert, gerät mitunter zur Streitfrage. Generell ist zu empfehlen, die Hinterlassenschaften immer zu beseitigen, wenn Pferde im Straßenverkehr und auf Gehwegen geführt werden, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.
In diesem Sinne hoffen wir auf Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung