Ortsschild Forstern

Die Gemeinde Forstern wurde im Rahmen einer Verkehrsschau davon in Kenntnis gesetzt, dass die Ortstafel des nördlichen Ortseinganges näher in Richtung „Am Alten Brunnen“ versetzt wird. Bei diesem Ortstermin ging man davon aus, dass das Schild auf Höhe des Abzweiges zum Alten Brunnen aufgestellt wird. Mutmaßlich verantwortlich für diese Anordnung sind Einsprüche gegen Bescheide, die im Rahmen der Verkehrsüberwachung ausgesprochen wurden.  Anders als in der öffentlichen Diskussion dargestellt handelt es sich hier also nicht um behördliche Willkür oder einen Verwaltungsakt, der aufgrund von Langeweile durchgeführt wurde. Vielmehr hat die Unzufriedenheit von Autofahrern, die wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Rechenschaft gezogen wurde dazu geführt, dass der Standort rechtlich überprüft werden musste.

Vom Ergebnis dieser Überprüfung wurden nicht nur die Anwohner, sondern auch die Gemeindeverwaltung buchstäblich überrollt. Der Gesetzgeber regelt sehr genau und mit wenig Spielraum die Aufstellung von Ortsschildern. Ausschlaggebend ist hier der Beginn einer „geschlossenen Bebauung“. Diese ist nach Bewertung der zuständigen Verkehrshörde erst ab der Zufahrt zum Gebäude „Hauptstraße 1d“ gegeben. Im Bereich „Parkweg“ und „Am Alten Brunnen“ sind keine Grundstücke direkt von der Staatsstraße aus erschlossen und somit ist nach Einschätzung des Landratsamtes keine geschlossene Bebauung gegeben. Auf welcher Grundlage das Ortsschild in der Vergangenheit rund 100 Meter vor der Zufahrt zum „Am Alten Brunnen“ gesetzt wurde, ist momentan beim Landratsamt in Prüfung.  

Die Gemeinde Forstern befindet sich zusätzlich in der rechtlichen Prüfung aller Möglichkeiten, um ggf. eine erneute Umsetzung des Ortsschildes zu erwirken.

Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes wurde parallel dazu eine vorübergehende Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 50 beantragt.

Außerdem liegt dazu ab sofort eine Unterschriftenliste im Rathaus aus!

Rainer Streu, Erster Bürgermeister