Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2025

Die den Steuerpflichtigen vorliegenden Grundsteuerbescheide gelten zunächst nur für das Kalenderjahr, für welches sie erteilt worden sind.

Der Hebesatz wurde zum 01.01.2025 nicht verändert. Er beträgt seit 01.01.2024 450 von Hundert.

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