Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans Nr. 610/11-19 „Karlsdorf Mitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
In der Sitzung vom 22.09.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf vom 18.09.2020 der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 610/11-19 „Karlsdorf-Mitte“ gebilligt.
Die Änderung betrifft das
Gebiet, welches wie folgt umgrenzt ist:
im Norden: Fl.Nrn. 1763 der Gemarkung
Forstern
im Osten: Fl.Nr. 1763/7 der
Gemarkung Forstern
im Westen: Fl.Nr. 1874/8 der
Gemarkung Forstern
im Süden: Fl.Nrn. 1763 der Gemarkung
Forstern
Die Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1763/8 und 1763/6 im Ortsteil
Karlsdorf, welche östlich der Straße Karlsdorf Mitte (Kreisstraße ED6) und
nördlich des Erlweges gelegen sind. Der Änderungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan
zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 610/11-19 „Karlsdorf-Mitte“ und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde Forstern, Zimmer 0.3, Hauptstraße 15, 85659 Forstern,
vom 17.11.2020 bis einschließlich 05.01.2021,
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.forstern.de/bauleitplanung unter der Dokumentenrubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht.
Forstern, 12.11.2020
Rainer
Streu
1. Bürgermeister
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.